Muster-AV-Vertrag — Rechtliche Prüfung erforderlich. Dieser Vertrag muss von einem auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft und an die konkreten Verarbeitungsprozesse angepasst werden.

Auftragsverarbeitungsvertrag

gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Juni 2026

Auftraggeber (Verantwortlicher): Der Kunde (gemäß Registrierung)

Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter): Raylio GmbH, Musterstraße 1, 20095 Hamburg

Art. 1Gegenstand und Dauer

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) regelt die Rechte und Pflichten des Auftraggebers (Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO) und des Auftragnehmers (Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO) im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Plattform „Raylio".

Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des zugrundeliegenden Hauptvertrags.

Art. 2Art und Zweck der Verarbeitung

Art der Verarbeitung: Erhebung, Speicherung, Übermittlung, Nutzung und Löschung

Zweck: Bereitstellung der SaaS-Plattform inkl. CRM, Abrechnung, Customer Success und Support

Kategorien betroffener Personen:

  • Kunden des Auftraggebers (Unternehmensvertreter, Ansprechpartner)
  • Mitarbeiter des Auftraggebers (Staff-Nutzer der Plattform)

Kategorien personenbezogener Daten:

  • Stammdaten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Unternehmen
  • Vertragsdaten: Tarifwahl, Vertragshistorie, MRR
  • Nutzungsdaten: Login-Zeitpunkte, Aktivitätsprotokolle
  • Zahlungsdaten: Rechnungen, Zahlungsstatus (kein Speichern von Kartendaten)

Art. 3Weisungsrecht

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Diese AGB nebst AV-Vertrag sowie der Hauptvertrag gelten als solche Weisung.

Art. 4Pflichten des Auftragnehmers

  • Verarbeitung ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers
  • Gewährleistung der Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO)
  • Ergreifung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs, Art. 32 DSGVO)
  • Unterstützung bei der Erfüllung von Betroffenenrechten
  • Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende
  • Bereitstellung aller notwendigen Informationen für Prüfungen

Art. 5Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragnehmer trifft insbesondere folgende Maßnahmen:

Zutrittskontrolle:Gesichertes Rechenzentrum, Zutritt nur für befugtes Personal
Zugangskontrolle:Passwortgeschützte Systeme, 2FA für privilegierte Konten
Zugriffskontrolle:Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC), Prinzip der minimalen Berechtigung
Weitergabekontrolle:Verschlüsselung bei Datenübertragung (TLS 1.3)
Eingabekontrolle:Audit-Log aller Verarbeitungsaktivitäten
Verfügbarkeitskontrolle:Regelmäßige Backups, Notfallkonzept
Trennbarkeit:Mandantentrennung durch technische Isolation

Art. 6Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverarbeiter einsetzen. Bestehende Unterauftragsverarbeiter:

  • Stripe Inc., USA — Zahlungsabwicklung (SCCs nach Art. 46 DSGVO)
  • [Hosting-Anbieter] — Serverinfrastruktur
  • [E-Mail-Dienstleister] — Transaktions-E-Mails

Über wesentliche Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern wird der Auftraggeber informiert und erhält ein Widerspruchsrecht.

Art. 7Betroffenenrechte

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung von Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs-, Einschränkungs- und Übertragbarkeitsanfragen.

Art. 8Datenschutz-Folgenabschätzung

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO, soweit erforderlich.

Art. 9Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch wird ein Löschnachweis ausgestellt.