Auftragsverarbeitungsvertrag
gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Juni 2026
Auftraggeber (Verantwortlicher): Der Kunde (gemäß Registrierung)
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter): Raylio GmbH, Musterstraße 1, 20095 Hamburg
Art. 1 — Gegenstand und Dauer
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) regelt die Rechte und Pflichten des Auftraggebers (Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO) und des Auftragnehmers (Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO) im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Plattform „Raylio".
Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des zugrundeliegenden Hauptvertrags.
Art. 2 — Art und Zweck der Verarbeitung
Art der Verarbeitung: Erhebung, Speicherung, Übermittlung, Nutzung und Löschung
Zweck: Bereitstellung der SaaS-Plattform inkl. CRM, Abrechnung, Customer Success und Support
Kategorien betroffener Personen:
- Kunden des Auftraggebers (Unternehmensvertreter, Ansprechpartner)
- Mitarbeiter des Auftraggebers (Staff-Nutzer der Plattform)
Kategorien personenbezogener Daten:
- Stammdaten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Unternehmen
- Vertragsdaten: Tarifwahl, Vertragshistorie, MRR
- Nutzungsdaten: Login-Zeitpunkte, Aktivitätsprotokolle
- Zahlungsdaten: Rechnungen, Zahlungsstatus (kein Speichern von Kartendaten)
Art. 3 — Weisungsrecht
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Diese AGB nebst AV-Vertrag sowie der Hauptvertrag gelten als solche Weisung.
Art. 4 — Pflichten des Auftragnehmers
- Verarbeitung ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers
- Gewährleistung der Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO)
- Ergreifung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs, Art. 32 DSGVO)
- Unterstützung bei der Erfüllung von Betroffenenrechten
- Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende
- Bereitstellung aller notwendigen Informationen für Prüfungen
Art. 5 — Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragnehmer trifft insbesondere folgende Maßnahmen:
Art. 6 — Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverarbeiter einsetzen. Bestehende Unterauftragsverarbeiter:
- Stripe Inc., USA — Zahlungsabwicklung (SCCs nach Art. 46 DSGVO)
- [Hosting-Anbieter] — Serverinfrastruktur
- [E-Mail-Dienstleister] — Transaktions-E-Mails
Über wesentliche Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern wird der Auftraggeber informiert und erhält ein Widerspruchsrecht.
Art. 7 — Betroffenenrechte
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung von Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs-, Einschränkungs- und Übertragbarkeitsanfragen.
Art. 8 — Datenschutz-Folgenabschätzung
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO, soweit erforderlich.
Art. 9 — Löschung und Rückgabe
Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch wird ein Löschnachweis ausgestellt.